Unternehmensgegenstand
Ich bin qualifizierter englischer Solicitor und war als solcher mehrere Jahre in London tätig. Ich habe in Deutschland im Jahr 1992 die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Anwaltschaft bestanden und war bis 2003 als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main zugelassen. Seit einigen Jahren konzentriere ich mich auf die Übersetzung von deutschen Rechtstexten aller Art z. B. notarielle Urkunden, Grundstückskaufverträge, Mietverträge (von Wohn- und Gewerbeimmobilien), Gesellschaftsverträge, Anteilskauf- und Abtretungsverträge, AGBs, Arbeitsverträge, Schriftsätze, Gutachten, amtliche Bescheide, Klagen, Beschlüsse, Urteile usw. Ich bin Autor eines englischen Lehrbuches über die deutsche Rechtsterminologie, welches mein Fachwissen dokumentiert und inzwischen in der dritten Auflage erschienen ist. In Berlin bin ich als Dolmetscher bei den Gerichten und Notaren beeidigt.